Transportschaden

Ich schaue zum Fenster hinaus, auf den Leipziger Platz. Dort parkt der Transporter eines bekannten Paketauslieferers. Der Fahrer steigt aus, öffnet die Ladebordwand und will ein paar Pakete abladen. Hoppla, ein nicht ganz kleines und offenbar nicht ganz leichtes Paket rutscht ihm aus den Händen und fällt mindestens einen Meter tief auf den Asphalt. Ich wage zu bezweifeln, dass der Inhalt noch heil ist. Der Fahrer betrachtet das Paket von allen Seiten, die Verpackung erscheint unbeschädigt, er wischt etwas Staub mit der Hand ab und legt es ungerührt zu den anderen Lieferungen auf die Sackkarre. Ob er dem Empfänger sagen wird, dass es ihm eben auf den Boden geknallt ist? Ich wage es zu bezweifeln. Und dem Empfänger wird es wahrscheinlich genauso gehen wie meiner Mandantin, die vor zwei Jahren beim Auspacken merkte, dass der an sie geschickte Computer nur noch verbogener Schrott war.  Der Paketdienst meinte, erstens hätte er die Ware heil abgeliefert, zweitens wäre die Verpackung nicht in Ordnung gewesen und drittens sei die Ware schon bei Einlieferung kaputt gewesen. Da helfe auch die abgeschlossene Transportversicherung nichts. Es hat zwei Jahre und zwei Instanzen 
gebraucht, den Transporteur eines anderen zu belehren. Keine schlechte Geschäftsidee eigentlich:  die Leute zum Abschluss einer Transportversicherung bequatschen und ihnen im Schadensfall sagen, die Ware wäre schlecht verpackt gewesen, sonst hätte sie ja nicht kaputt gehen können. Und wenn sie trotzdem kaputt angekommen ist, muss sie es schon vorher gewesen sein.

Die Stiftung Warentest hat übrigens kürzlich etliche Pakete mit verpacktem Porzellan abgeschickt, die sie vorher – ohne dass etwas zerbrochen wäre – jeweils aus 60 cm Höhe testweise  hat auf einen Steinfußboden fallen lassen. Unserem Paketdienst ist es trotzdem gelungen, 40 % des Porzellans zerschlagen bei den Empfängern abzuliefern.

Übernachten oder früh aufstehen?

Die Wettbewerbskammer beim Hamburger Landgericht hat auf 12:30 terminiert, denn der Anwalt der anderen Partei reist aus Bremen an und ich aus Berlin. Doch der Gegenanwalt bittet um Vorverlegung, weil er am gleichen Tag noch andere Termine habe. Das Gericht entspricht seiner Bitte; 9 Uhr soll die Verhandlung jetzt beginnen.

Die Züge von Berlin nach Hamburg haben fast immer Verspätung – selten unter zehn Minuten und gar nicht selten über eine Stunde. Also nehme ich nicht den Zug, der um 8:53 in Hamburg-Hauptbahnhof ankommt. Und auch nicht den früheren, der um 5:55 in Berlin losgefahren wäre, denn unausgeschlafen vertrete ich meine Mandanten nicht gern. Stattdessen übernachte ich in Hamburg und bin pünktlich morgens  im Verhandlungssaal. Der Gegenanwalt nicht . Er ruft an und sagt, wegen eines Staus auf der Autobahn verspäte er sich um anderthalb Stunden. Nach langem Gefeilsche wird ein Vergleich geschlossen, mit Kostenquotelung. Als ich später meine Hotelrechnung einreiche, wendet der Kollege ein, seine Mandantin müsse diese Kosten nicht tragen. Ich hätte ja, wie er, auch einfach zu spät kommen können, dann wären sie nicht entstanden.

Statt mich über diese Kollegen-Rotzigkeit zu ärgern, werfe ich einen Blick in die Literatur. Laut OLG Karlsruhe ist für den Anwalt recht, was für den armen Schlucker billig ist. Denn zu dem darf, laut § 758a ZPO, der Gerichtsvollzieher auch nicht  zur Nachtzeit, sprich: nicht vor 6 Uhr kommen. Wenn der säumige Schuldner bis 6 Uhr schlafen darf, dann der Anwalt wohl auch. Mal sehn, ob das LG das auch so sieht…

Entschädigung bei Flugverspätung

Die Maschine meines Mandanten von Lyon nach Brüssel ist verspätet – einfach so, ganz ohne Vulkanausbruch, Fluglotsenstreik oder EHEC. Er bekommt seinen Anschlussflug nach Berlin nicht und muss in Brüssel übernachten. Nach EU-Verordnung müsste die Fluglinie ihn mit 250 EUR entschädigen. Er bittet per E-Mail um Überweisung und nennt seine Kontonummer. Keine Zahlung, keine Antwort, nichts. An dieser Stelle geben die meisten Fluggäste frustriert auf. Er nicht und beauftragt mich. Ich setze eine Zahlungsfrist von zwei Wochen, danach, so kündige ich an, werde ich ohne weitere Korrespondenz Klage erheben. Die Frist ist längst verstrichen, als sich die Fluglinie meldet. Sie bedauert, dass mein Mandant Unannehmlichkeiten gehabt habe. Zahlen müsse und werde man allerdings nicht. Na schön, die Klage ist ohnehin schon eingereicht… Ein paar Wochen später kommt Post vom Anwalt der Gesellschaft: ich soll die Klage zurücknehmen, sie zahlt die Entschädigung, die Anwalts- und Gerichtskosten. Mit einer Einschränkung: sollte der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung ändern, behalte man sich vor, die Zahlung zurückzufordern. Von mir aus… – nur, warum nicht gleich so? Ich weiß es. Die Anwalts- und Gerichtskosten, die die Fluglinie zu tragen hat, betragen rund 80 EUR. Das heißt, wenn in vier Fällen die Fluggäste frustriert aufgeben und ihr Recht nicht geltend machen, lohnt es sich immer noch für die Fluglinie, ihre Passagiere zu veralbern. Tatsächlich dürfte das Verhältnis eher bei 100:1 liegen.

Der Gekniffene bin ich, denn die Anwaltsgebühren bei diesem Streitwert sind leider nicht kostendeckend…

Härtetest?

Wer seine Firmengründung zum Handelsregister anmeldet, kriegt viel Post. Ganz am Anfang  von Anbietern wie „Allgemeines Datenregister“, „Gewerbedatenbank Industrie/Handwerk/Gewerbe“, „Gewerbebekanntmachungen“, „Anzeiger Firmenregister“, letzterer sogar mit aufgedrucktem Bundesadler. Gemeinsam ist allen die Anmutung eines amtlichen Schreibens, das Recycling-Papier, die Bezugnahme auf die Registereintragung, die verschrobene Kanzleisprache und ein beigehefteter Zahlschein über mehrere hundert Euro. Entgegen dem Anschein sind es aber keine amtlichen Gebührenbescheide, sondern – wie sich bei Lektüre des Augenpulvers auf der Rückseite herausstellt – „Angebote“ zum Abschluss eines Vertrages, mit dem der frischgebackene Gründer seine Firmendaten in irgendwelche obskuren Verzeichnisse einstellen soll – für ein saftiges Entgelt. Wer so dumm wäre, alles zu bezahlen, was ihm da ins Haus flattert, und damit zum Teil sogar ein mehrjähriges Abo einzugehen, wäre schnell 5.000 Euro und damit einen guten Teil seines Gründungskapitals los. Aber selbst wer beim zweiten oder dritten Mal stutzig wird, hat Lehrgeld bezahlt – denn die Eintragungen sind  wertloser als ein Kropf. Die Internetportale, in die man sich mit für hunderte von Euros  einkauft, sind ein schlechter Witz und allenfalls als Verzeichnis derer aufschlussreich, die auf die Masche der Betrüger reingefallen sind.

Bei aller Kritik an diesen schäbigen Abzockern: vielleicht ist es ja ein ganz guter Härtetest. Denn wer als Unternehmensgründer nicht bereit ist, amtlich ausschauende Briefe etwas genauer zu lesen, tut es vielleicht auch nicht, wenn die Briefe tatsächlich amtlich sind. Und dann kann es richtig teuer werden…